Formulare

Ärztliches Attest zum Beweis der Sportfähigkeit

Alle minderjährigen Schwimmer/innen, die bei uns schwimmen möchten, müssen einmal jährlich ein ärztliches Attest abgeben, in dem ihnen die Sportfähigkeit attestiert wird. 

Jeder niedergelassene Arzt darf dieses Attest ausstellen, einige nehmen dafür eine Gebühr, einige nicht. Versucht diese Untersuchung mit anderen Arztterminen zu kombinieren, damit ihr nicht nochmal extra los müsst. Wichtig ist nur, dass ihr dieses Attest mindestens einmal jährlich bei uns abgebt, ohne ein gültiges Attest darf der/die Schwimmer/in nicht am Vereinsleben (Training, Wettkämpfe und alle weiteren Veranstaltungen) teilnehmen!


Die Satzung des Meldorfer Schwimmverein 2010 e.V. kann hier heruntergeladen werden


Als Meldorfer Schwimmverein haben wir gemeinsam ein Präventionsschutzkonzept für unseren Verein erstellt. Dieses stellen wir hier zur Verfügung: